Intelligente Messysteme (iMSys)

Fragen und Antworten

Das iMSys

Die Implementierung intelligenter Messsysteme (iMSys) ist ein entscheidender Schritt in Richtung Energiewende. Insbesondere ermöglichen sie eine effizientere Steuerung der Stromnetze und erleichtern die Integration von Solar- und Windenergie.

Der Einbau dieser intelligenten Messsysteme ist Vorgabe des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende und des Messstellenbetriebsgesetzes und somit für Kunden wie auch für Messstellenbetreiber verpflichtend.

Welche Vorteile bieten intelligente Messsysteme?

Die Verbrauchs- und Einspeisedaten sind im Kundenportal übersichtlich und detailliert dargestellt. So können Nutzer ihren Stromverbrauch und ihre Einspeisung besser nachvollziehen.

Ist nicht mehr erforderlich. Das iMSys übermittelt automatisch die Verbrauchsdaten.

Durch die Identifikation von Stromfressern können Einsparpotentiale schneller erkannt werden.

Ab 2025 bietet jeder Lieferant dynamische Stromtarife mit zeitvariablem Preis an. So können Sie Ihren Verbrauch beispielsweise in Tageszeiten mit günstigen Strompreisen verlagern und Ihre Energiekosten senken.

Intelligente Messsysteme sind sehr sicher, da sie strengen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit unterliegen. Diese Systeme verwenden zertifizierte Smart-Meter-Gateways, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft und zugelassen werden.

Wozu dienen intelligente Messsysteme?

Intelligente Messsysteme dienen dazu, den Energieverbrauch in Echtzeit zu erfassen und zu übermitteln. Dadurch machen Sie den Verbrauch transparent. Zudem unterstützen sie die Digitalisierung der Energiewende, indem sie eine sichere und standardisierte Kommunikation in den Energienetzen gewährleisten. Ziel ist es, den Energieverbrauch besser mit der Erzeugung und der örtlichen Netzsituation in Einklang zu bringen.

Was ist beim Einbau zu beachten?

Der Einbau eines intelligenten Messsystems erfolgt in Deutschland schrittweise. Ab 2025 ist der Einbau verpflichtend für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 kWh oder einer Photovoltaik-Anlage mit mehr als sieben kWp. Bis 2032 sollen alle Haushalte mit modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen ausgestattet sein. 

Wir informieren Sie drei Monate vor dem Einbau des intelligenten Messsystems. Spätestens 14 Tage vor dem Einbau benachrichtigen wir Sie erneut, sofern wir Zutritt zu Ihrem Haus benötigen.

Ja. Sie können ab 2025 den Einbau eines intelligenten Messsystems auf eigene Kosten gegen ein Entgelt in Höhe von nicht mehr als einmalig 30 Euro verlangen. Wenden Sie sich dazu direkt an messwesen@stadtwerke-sw.de.

Fallen Sie in die Pflichteinbau-Kategorie (z. B. über 6.000 kWh Jahresverbrauch), müssen Sie mit Kosten von 20 Euro/Jahr rechnen.

Zunächst betrifft der Smart-Meter-Rollout nur den Stromverbrauch. Für Gas-, Wasser- und Wärmezähler gibt es bisher keine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von intelligenten Messsystemen.  

Was muss zukünftig bei Nutzerwechseln (Ein-/ Auszüge, Veräußerung der Immobilie) beachtet werden?

Es ist wichtig, das bisherige Verfahren in der Meldung von Nutzerwechseln anzupassen.

Ein- und Auszüge können nicht mehr rückwirkend gemeldet werden. Die Meldung eines Ein- oder Auszugs ist also nur noch in die Zukunft möglich.

Gemeldete Zählerstände, zum Beispiel aus dem Übergabeprotokoll, können nicht mehr berücksichtigt werden, da die Zählerstände jetzt automatisch übertragen und nicht mehr geändert werden können.

Melden Sie uns bitte zukünftig jeden Umzug im Voraus, um den gewünschten Termin einhalten zu können. Halten Sie den Stichtag und die Meldung des Nutzerwechsels schriftlich fest.

Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass alle Beteiligten über die korrekten Daten für die Abrechnung verfügen und vermeidet Komplikationen bei der Datenerfassung nach der Übergabe.

Alle Informationen zum Download

In unserem Flyer finden Sie noch einmal zusammengefasst alle wichtigen Informationen zu intelligenten Messsystemen.

Download Flyer (PDF)